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   VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14.NW   

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https://dejure.org/2015,21041
VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14.NW (https://dejure.org/2015,21041)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.06.2015 - 5 K 927/14.NW (https://dejure.org/2015,21041)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 5 K 927/14.NW (https://dejure.org/2015,21041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 GemO RP 1994, Art 49 Verf RP, § 75 Abs 2 PolG RP, § 9 PolG RP, § 42 Abs 2 VwGO
    Isolierte Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem ein Kostenbescheid teilweise aufgehoben wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    AGVwGO § 6,AGVwGO § 6 Abs 2,GemO § 2,GemO § 2 Abs 2,LV Art 28,LV Art 28 Abs 3,LV Art 49,LV Art 49 Abs 3,LV Art 49 Abs 3 S 2,LVwVG § 63,LVwVG § 63 Abs 1,POG § 9,POG § 9 Abs 1,POG § ... 9 Abs 1 S 1,POG § 75,POG § 75 Abs 2,POG § 88,POG § 88 Abs 1,POG § 92,POG § 92 Abs 2,POG § 92 Abs 2 S 4,POG § 93,VwGO § 42,VwGO § 42 Abs 2,VwGO § 73,VwGO § 73 Abs 3,VwGO § 73 Abs 3 S 3,VwGO § 79,VwGO § 79 Abs 2,VwGO § 79 Abs 2 S 1
    Anfechtung, Auftragsangelegenheit, Auswirkung, Auftrag, Beeinträchtigung, eigener Wirkungskreis, Ermessen, Ermessenserwägung, Ersatzvornahme, Fachaufsicht, Finanzhoheit, finanzielle Auswirkung, Gemeinde, Grundverfügung, Haushalt, isolierte Anfechtung, Klagebefugnis, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14
    Diese Möglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002, BVerwGE 117, 93 ff, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Auszug aus VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14
    Wendet sich eine Gemeinde gegen die Aufhebung eines von ihr als Erstbehörde erlassenen Bescheides, können sich wehrfähige Rechtspositionen des organschaftlichen Rechtskreises, die subjektiven Rechten im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO gleichstehen, aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bzw. Art. 49 Abs. 3 der Landesverfassung (LV) sowie deren einfachrechtlicher Umsetzung ergeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2005 - 1 S 1312/04 - Rn. 24, juris).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14
    Als Mindestvoraussetzung für die Möglichkeit einer die Klagebefugnis vermittelnden Beeinträchtigung der kommunalen Finanzhoheit muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein qualifizierter Ursachenzusammenhang im Sinne einer notwendigen Folge zwischen der anzugreifenden, Dritte betreffenden Maßnahme und den finanziellen Interessen des Selbstverwaltungsträgers bestehen und zudem müssen die möglichen finanziellen Auswirkungen ein nicht mehr zu bewältigendes Maß erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, Rn. 8, juris, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2012 - 7 A 10978/12

    Anfechtung, Anfechtungsklage, Aufhebung, Aufsicht, Befangenheit, Belehrung,

    Auszug aus VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14
    Handelt es sich, wie hier, nicht um eine gebundene Entscheidung, so führt der Rechtsausschuss nicht nur die Kontrolle der Rechtmäßigkeit durch, sondern darf bzw. muss bei seiner Widerspruchsentscheidung eigene Ermessenserwägungen anstellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2012 - 7 A 10978/12.OVG - ESOVG, m.w.N.), ohne dass damit in eine Rechtsposition der erlassenden Gemeinde eingegriffen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 8 B 10813/14

    Aufhebung einer aufschiebenden Bedingung im Widerspruchsverfahren als reformatio

    Auszug aus VG Neustadt, 16.06.2015 - 5 K 927/14
    Im Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte, die im Rahmen einer Auftragsangelegenheit erlassen wurden, wird die Fachaufsicht zwar nicht von den Rechtsausschüssen wahrgenommen, denn die weisungsunabhängigen, nicht in die Behördenhierarchie eingegliederten Ausschüsse nehmen nur eine reine Rechtsbehelfsfunktion wahr (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. November 2014 - 8 B 10813/14.OVG - ESOVG).
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